- Betriebssitz
- Rue de l'artisanat 2, 4840 Welkenraedt, Belgien
- ZUO-Nr.
- 0775.872.910
- USt-IdNr.
- BE 0775.872.910
- Website
- www.ledistrib.be
- info@ledistrib.be
Artikel 1 — Anwendungsbereich
Alle unsere Kaufverträge (einschließlich der Nebenleistungen) unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss aller allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen der Kunden, die unser Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.
Artikel 2 — Eigenschaften und Vollmachten
2.1Jeder Kunde, der uns einen Auftrag erteilt, garantiert, dass er mit unserem Unternehmen in seiner Eigenschaft als Unternehmen vertraglich gebunden ist, d. h. als natürliche oder juristische Person, die dauerhaft einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, und nicht als Verbraucher, der zu Zwecken handelt, die nicht in den Rahmen seiner gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen.
2.2Unser Unternehmen ist nur durch seinen Geschäftsführer oder eine bevollmächtigte Person rechtsverbindlich gebunden. Unsere Vertreter und Beauftragten verfügen über keine Vertretungsvollmacht für unser Unternehmen. Die von ihnen ausgehandelten Geschäfte sind für unser Unternehmen erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung (insbesondere durch eine Auftragsbestätigung) durch den Geschäftsführer unseres Unternehmens verbindlich.
Artikel 3 — Angebot
3.1Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer unserer Angebote 1 Monat.
3.2Unser Unternehmen ist nur dann verbindlich gebunden, wenn der Kunde alle Bedingungen unseres Angebots schriftlich angenommen hat.
Artikel 4 — Bestellungen
4.1Unsere Kunden können Verkaufsautomaten und sonstige auf unserer Website beschriebene Materialien (nachstehend „das Material") bestellen. Das Material wird auf unserer Website so getreu wie möglich beschrieben und fotografiert. Unser Unternehmen kann jedoch keine vollständige Übereinstimmung zwischen diesen Beschreibungen und Fotografien und dem gelieferten Material garantieren.
4.2Der Kunde muss den unterzeichneten Bestellschein entweder per E-Mail an die Adressen info@ledistrib.be, patricia@ledistrib.be oder nicolas@ledistrib.be oder alternativ per Brief an die Anschrift unseres Geschäftssitzes übermitteln.
Der Unterzeichner des Bestellscheins garantiert, dass er befugt ist, den Kunden, in dessen Namen er ihn unterzeichnet, vertraglich zu binden. Jeder Bestellschein muss folgende Angaben enthalten:
- die genaue Referenz jedes bestellten Materials;
- den Nettopreis pro Stück jedes bestellten Materials;
- den Nettogesamtpreis der bestellten Materialien;
- die etwaige Mehrwertsteuer (Belgien) und den genauen Lieferort.
Im Falle einer Kundenbestellung ist unser Unternehmen vertraglich erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung gebunden, die von seinem Geschäftsführer unterzeichnet oder versandt wurde. Eine E-Mail mit einem Leitfaden und Lieferanweisungen wird dem Kunden zugesandt. Dieser Leitfaden muss strikt eingehalten werden, andernfalls erlischt die Garantie.
Bei Abweichungen zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind die Bedingungen der Bestätigung maßgebend, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Versand der Auftragsbestätigung Einspruch erhebt.
Unser Unternehmen kann nicht garantieren, dass es alle Bestellungen ausführen kann, wird sich jedoch unter Berücksichtigung unserer verfügbaren Lagerbestände nach besten Kräften darum bemühen.
Kann die Lieferung aufgrund eines nicht konformen oder nicht vorbereiteten Zugangs durch den Kunden nicht erfolgen, wird eine erneute Lieferung sowie alle damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Artikel 5 — Produkte und Nutzungsbedingungen
5.1Der Automat darf erst 24 Stunden nach der Lieferung bestimmungsgemäß verwendet werden, damit sich die Temperatur gleichmäßig verteilen kann. Der Automat darf ohne geeigneten Schutz nicht direkter und längerer Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden, insbesondere bei Süd-Ausrichtung, andernfalls erlischt die Garantie. Verfügbare Sprachen: Englisch / Französisch.
5.2Die Schulung und Einweisung in den Automaten erfolgt am Tag der Lieferung; sollte jedoch eine zusätzliche Schulung erforderlich sein, wird diese in Rechnung gestellt. Der Tarif ist auf einfache Anfrage erhältlich.
5.3Eine jährliche Wartung der Kälteanlage ist erforderlich; der Tarif ist auf einfache Anfrage erhältlich.
5.4Die Größe der Produktausgabeklappe beträgt 19 cm × 18 cm.
5.5 MyPos und NayaxOhne Ihre vollständige und durch MyPos / Nayax bestätigte Anmeldung können wir das Bankterminal nicht ordnungsgemäß mit einer Bankkarte testen.
MyPos: Kartenzahlungsterminal mit Kontakt (PIN-Code) und kontaktlos. Echtzeitansicht der Transaktionen. Überweisung des Geldes vom MyPos-Konto auf Ihr Konto. MasterCard verfügbar für Einkäufe über das MyPos-Konto. Keine monatliche Gebühr. MyPos-Provisionsgebühren:
- Bei einem Verkaufspreis bis 2,50 € → 3,00 %
- Von 2,51 € bis 10 € → 0,08 € fest
- Von 10,01 € bis unbegrenzt → 0,15 € fest
Überweisungsgebühren vom MyPos-Konto auf das Geschäftskonto des Kunden (T+1): 4,00 € pro Überweisung. Sofortüberweisung: 4,00 € pro Überweisung. Keine Kontoeröffnungsgebühr. Konto über die MyPos-App zu erstellen. Die Beträge können sich gemäß den MyPos-Bedingungen ändern.
Nayax: Kartenzahlungsterminal mit Kontakt (PIN-Code) und kontaktlos. Transaktionsansicht. Überweisung auf Ihr Konto alle 15 Tage. Transaktionsgebühr: 2 %.
Artikel 6 — Lieferbedingungen
6.1Das Material wird an den in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Ort geliefert.
6.2Unser Unternehmen informiert den Kunden rechtzeitig per E-Mail über den Liefertermin.
6.3Die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Sie werden unter Berücksichtigung unserer verfügbaren Lagerbestände und der durchschnittlichen Lieferzeit unserer Lieferanten festgelegt. Unsere Haftung kann nur bei einer erheblichen, durch unser grobes Verschulden verursachten Überschreitung in Anspruch genommen werden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der Kunde den Verkauf weder rückgängig machen noch Schadensersatz wegen Fristüberschreitung verlangen.
6.4Der Kunde trägt alle Risiken in Bezug auf das verkaufte Material ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den vereinbarten Ort, auch wenn das Eigentum gemäß Artikel 9 erst nach vollständiger Bezahlung des Preises übergeht.
6.5Jeder Lieferung liegt ein Lieferschein mit Angabe des gelieferten Materials bei, der vom Kunden unterzeichnet werden muss. Der Unterzeichner des Lieferscheins garantiert, dass er befugt ist, den Kunden, in dessen Namen er ihn unterzeichnet, vertraglich zu binden.
6.6Bei Erhalt ist ein Schutz gemäß dem Lieferhandbuch, der den gesamten Automaten und sein Bedienfeld vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, Sonne, Hitze) schützt, zwingend erforderlich, andernfalls erlischt die Garantie. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn vor der Lieferung kein Schutz installiert wurde.
6.7Der Zugang zum Aufstellort des Automaten darf keine Stufen oder sonstige Hindernisse aufweisen. Der Zugang muss für unseren Hubwagen befahrbar sein (Platten bei Kies und/oder Hebezeug vorsehen).
6.8Der Motor — die Kälteanlage des Automaten — muss über ausreichend Platz für die Warmluftabführung verfügen, mindestens 30 cm Abstand an der Rückseite.
Artikel 7 — Abnahme
Der Kunde muss das gelieferte Material und seinen Betriebszustand bei der Lieferung sorgfältig und ernsthaft kontrollieren.
Sollte das Material nicht den vertraglichen Merkmalen und Spezifikationen entsprechen oder einen Mangel aufweisen, muss er unser Unternehmen spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Lieferung schriftlich darüber informieren.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen ist der Kunde nicht berechtigt, sich auf einen Mangel des Materials zu berufen, der durch eine sorgfältige und ernsthafte Kontrolle bei der Lieferung hätte entdeckt werden können.
Artikel 8 — Preise und Zahlungsbedingungen
8.1Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind in Euro ausgedrückt. Sie verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger ähnlicher Steuern und Abgaben.
8.2Anzahlungen sind innerhalb von zwei (2) Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu leisten. Der Gesamtpreis ist fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Liefertermin des Materials fällig, vorbehaltlich einer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung unseres Unternehmens über andere Zahlungsfristen.
8.3Jede Reklamation in Bezug auf eine unserer Rechnungen muss uns spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt übermittelt werden. Andernfalls kann der Kunde diese Rechnung nicht mehr anfechten.
8.4Jede bei Fälligkeit unbezahlte Rechnung wird von Rechts wegen und ohne Mahnung mit Zinsen zugunsten unseres Unternehmens in Höhe von 0,75 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum belastet.
8.5 ReparaturdienstEinsätze werden nicht berücksichtigt, wenn der Kunde eine oder mehrere offene Rechnungen hat.
Darüber hinaus schuldet der Kunde unserem Unternehmen von Rechts wegen und ohne Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % der bei Fälligkeit unbezahlten Rechnung.
8.6 Bestandsverwaltungs-AppDie Bestandsverwaltungs-App ist ausschließliches Eigentum der Gesellschaft Nicolas H SRL. Sie wird kostenpflichtig zum aktuellen Tarif von 40 Euro pro Monat, also 480 Euro pro Jahr in einer einzigen Jahreszahlung, angeboten, sofern auf dem Bestellschein und der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die Rechnung wird entsprechend einmal jährlich oder zweimal jährlich versandt, und zwar ab dem Installationsdatum des Automaten sowie jährlich zum Jahrestag.
Dieser Tarif kann jährlich zum Vertragsjahrestag indexiert werden, basierend auf dem vom föderalen öffentlichen Dienst Wirtschaft (SPF Économie) veröffentlichten Verbraucherpreisindex. Jede Tarifänderung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrer Anwendung mitgeteilt, sofern in einer spezifischen Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist.
Bei Nichtzahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen behält sich die Gesellschaft Nicolas H SRL das Recht vor, die Updates, den Zugriff auf neue Funktionen sowie jede Verarbeitung der in der App gespeicherten Daten ohne Vorankündigung auszusetzen. Die Reaktivierung der Dienste erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der Zahlung.
8.7 Anzahlung und FristenBei der Bestellung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags fällig. Die Bestellung gilt erst nach Eingang dieser Anzahlung als fest und endgültig.
Die Lieferzeit wird auf 3 bis 6 Monate geschätzt und ist auf dem Bestellschein angegeben. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der Anzahlung und nach Erhalt aller für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen.
Die Zahlung des Restbetrags muss spätestens 15 Tage vor der geplanten Lieferung erfolgen. Bei Nichtzahlung des Restbetrags innerhalb dieser Frist behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Fertigung oder Lieferung auszusetzen, die Bestellung zu stornieren und die Anzahlung als pauschale Entschädigung einzubehalten, unbeschadet des Rechts, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn der tatsächliche Schaden höher ist.
In jedem Fall muss die vollständige Bezahlung des Preises innerhalb einer Höchstfrist von 6 Monaten ab Zahlung der Anzahlung erfolgen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Verlangt der Kunde eine Lieferverschiebung oder ist er nicht in der Lage, das Material zum vorgesehenen Termin entgegenzunehmen, behält sich unser Unternehmen das Recht vor, Lagerkosten und Versicherungsgebühren ab dem ursprünglich vorgesehenen Liefertermin in Rechnung zu stellen.
8.8 PreisanpassungDie vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden wirtschaftlichen Bedingungen. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise bei Erhöhung von Kosten, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, anzupassen, insbesondere bei Preiserhöhungen unserer Lieferanten, der Rohstoffe, des Transports oder der elektronischen Komponenten.
Bei einer dem Kunden zuzurechnenden Verzögerung in der Ausführung oder Lieferung der Bestellung können die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise angewendet werden. Lager- und Versicherungskosten können in Höhe von 10 Euro pro Tag und Maschine ab dem ursprünglich vorgesehenen Liefertermin in Rechnung gestellt werden.
8.9 SonderanfertigungenFür auf Kundenwunsch gefertigte oder angepasste Materialien ist jede Bestellung fest und endgültig und kann nicht storniert werden. Bei Stornierung durch den Kunden bleibt der gesamte Preis fällig.
Artikel 9 — Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum, auch im Falle einer Verarbeitung oder Einbindung des Materials in andere Güter, unbeschadet des Übergangs der Risiken gemäß Artikel 6.4.
Artikel 10 — Garantie
10.1Unbeschadet der Abnahme des Materials gemäß Artikel 7 garantiert unser Unternehmen das Material gegen Konstruktions- und Fertigungsmängel für die Dauer eines (1) Jahres — Anfahrt, Arbeit und Ersatzteile — ab Lieferung, gemäß den im vorliegenden Artikel 10 vorgesehenen Bedingungen.
Nach Ablauf des ersten Garantiejahres sind nur die Ersatzteile (außer Ersatzteilen der Kälteanlage) für 12 Monate garantiert. Nach Ablauf des zweiten Jahres ab Lieferung besteht keinerlei Garantie mehr auf das Material. Kostenlos im Rahmen der Garantie ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
10.2 GarantiebedingungenDer Kunde kann sich auf die Garantie berufen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Er muss uns jeden Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung schriftlich mitteilen;
- Er muss uns ermöglichen, das/die Problem(e) per Fernzugriff zu lösen und unnötige Vor-Ort-Einsätze zu vermeiden, sowie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen;
- Unser Unternehmen führt die Reparatur und den Austausch unter Berücksichtigung des verfügbaren Ersatzteilbestands schnellstmöglich durch.
Von der Garantie ausgeschlossen sind und gehen zu Lasten des Kunden alle Schäden:
- Aufgrund einer Fahrlässigkeit des Kunden, insbesondere bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und allgemein jeder fehlerhaften Nutzung des Materials (z. B. Vereisung);
- Aufgrund unzureichenden Schutzes des Materials vor Witterungseinflüssen, insbesondere im Bereich des Bedienfelds;
- Aufgrund Nichteinhaltung des Höchstgewichts und der Höchstabmessungen der auf den Verkaufsbändern des Materials abgelegten Produkte;
- Aufgrund jeglicher Modifikation oder Einwirkung, einschließlich Reparaturen, die von einer anderen Person als einem Mitarbeiter unseres Unternehmens oder eines seiner zugelassenen Dienstleister oder Subunternehmer durchgeführt wurden;
- Verursacht durch jegliches korrosive oder oxidierende Produkt, das zur Reinigung des Materials verwendet wird;
- Aufgrund unzureichender Stabilität des Bodens oder Sockels, auf dem das Material steht;
- Aufgrund eines Defekts in der Stromversorgung des Materials (unzureichende elektrische Leistung, Überspannung im Netz …);
- Aufgrund von Diebstahl, Brand oder Vandalismus (einschließlich Beschädigung der Außenhülle, insbesondere der Ausstellungsvitrinen, des Funktionierens des Münzprüfers, des Kartenlesers, der Auswahlschalter und/oder des Stromversorgungssystems, des Umkippens des Automaten und des Kühlsystems) sowie aufgrund jeder anderen, unserem Unternehmen fremden Ursache, die den oben genannten Ursachen ähnelt;
- Verglasung, Bildschirm, Rost, Elektronikkarte und Zahlungsterminal;
- Aufgrund Nichtbeachtung der vom Automaten infolge der Downloads der Verwaltungs- und Steuerungs-Apps ausgegebenen Warnmeldungen;
- Aufgrund Nichteinhaltung der Bedingungen für die Einlagerung der Produkte im Automaten (lassen Sie Ihre Produkte nicht über die vorgesehenen Stellplätze in Höhe und Tiefe hinausragen, da die Maschine sonst in den Sicherheitsmodus geht und die Kälteanlage abschaltet).
Artikel 11 — Haftungsbeschränkung
Ab der Lieferung übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Material.
Folglich kann unser Unternehmen nur für Schäden haftbar gemacht werden, die aus grobem Verschulden oder Vorsatz resultieren, unter Ausschluss jeglicher indirekter Schäden, insbesondere Betriebsausfall, Warenverlust oder entgangener Gewinn.
Artikel 12 — Vorzeitige einseitige Vertragsauflösung
12.1Nach einer Mahnung per Einschreiben, die 15 Kalendertage lang erfolglos geblieben ist, ist unser Unternehmen berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen durch Mitteilung unserer Auflösungsentscheidung per Einschreiben an den Kunden aufzulösen, bei schwerwiegender schuldhafter Nichterfüllung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden — insbesondere wenn er die Annahme des Materials innerhalb der vorgesehenen Frist unterlässt, wenn er mit der Zahlung einer Rechnung mehr als fünfzehn (15) Kalendertage in Verzug ist oder wenn sich herausstellt, dass er eine seiner Hauptpflichten nicht erfüllen wird oder ernsthaft Gefahr läuft, sie nicht zu erfüllen, und zwar noch bevor diese Verpflichtung fällig wird.
Dieser Artikel beeinträchtigt nicht unser Recht, die Vertragserfüllung sowie die Zahlung der Rechnungen, Zinsen und vertraglich vereinbarten Entschädigungen weiterhin einzufordern, wenn wir es vorziehen.
12.2Im Falle einer Vertragsauflösung in Anwendung von Artikel 12 schuldet der Kunde unserem Unternehmen pauschal festgelegten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Nettoverkaufspreises (gegebenenfalls ganz oder teilweise durch Einbehaltung der gezahlten Anzahlung zu begleichen), unbeschadet des Rechts unseres Unternehmens, Ersatz für den vollständigen Schaden zu fordern, wobei es ihm obliegt, die Tatsächlichkeit und den Umfang seines Schadens nachzuweisen.
Artikel 13 — Datenschutz
Unser Unternehmen und der Kunde verpflichten sich, alle gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere im Hinblick auf Daten aus einem Geolokalisierungssystem und/oder Nutzungs-Tracker des Materials zum Zwecke der Bekämpfung von Diebstahl und Betrug.
Unser Unternehmen verpflichtet sich insbesondere, die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den oben genannten Regeln zu verarbeiten. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Artikel 14 — Höhere Gewalt
14.1Unser Unternehmen wird von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn ein Ereignis oder Umstand eintritt, der die Erfüllung dieser wesentlichen vertraglichen Verpflichtung verhindert oder behindert, soweit es nachweist, dass:
- ein solches Hindernis außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegt;
- es dieses Hindernis am Tag seines Angebots oder seiner Auftragsbestätigung nicht vernünftigerweise vorhersehen konnte; und
- es die Auswirkungen dieses Hindernisses nicht vernünftigerweise hätte vermeiden oder überwinden können.
Als Fälle höherer Gewalt oder gleichgestellte Umstände gelten insbesondere: Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit im Zusammenhang mit dem See- oder Lufttransport, mit Zollformalitäten, mit Komponentenknappheit, mit Lieferantenverzögerungen oder mit logistischen Blockaden, die nicht im Einflussbereich unseres Unternehmens liegen.
14.2Sind die Auswirkungen des Hindernisses vorübergehender Natur, so werden die vertraglichen Verpflichtungen unseres Unternehmens für die Dauer ausgesetzt, in der das Hindernis die Erfüllung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung behindert.
14.3Übersteigt die Dauer des Hindernisses neunzig (90) Kalendertage, so ist unser Unternehmen berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu beenden.
Artikel 15 — Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht als ungültig oder nicht anwendbar beurteilt werden, so wird sie von den vorliegenden Bedingungen abgetrennt und hat keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
Artikel 16 — Anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag unterliegt belgischem Recht.
Artikel 17 — Gerichtsstand
Jeder unmittelbar oder mittelbar mit dem vorliegenden Vertrag zusammenhängende Rechtsstreit fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte und Tribunale von Lüttich, insbesondere des Unternehmensgerichts Lüttich, Abteilung Verviers.